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Ferienwohnungsabgabepflicht Stmk.
• Um für eine Wohnstätte eine Ferienwohnungs-Abgabepflicht nach den §§ 9a ff. Stmk. Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabengesetz (NFWAG) auszuschließen, muss es sich um eine ausschließliche Nutzung für berufliche Zwecke handeln. Unter Beruf ist Erwerbstätigkeit zu verstehen. Dazu zählt auch eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Nebenerwerb. - (§ 9a Stmk. NFWAG1980), (Abweisung)
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