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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 184

Kommission präsentiert Vorschlag zur Regulierung von Ratingagenturen

Die Europäische Kommission hat am einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen als Teil des Maßnahmenpakts gegen die Finanzkrise vorgelegt. Die neuen Vorschriften sollen erstklassige Ratings gewährleisten, die nicht durch die im Ratinggeschäft unvermeidlichen Interessenkonflikte beeinflusst werden, und umfassen folgende Kernpunkte:

• Ratingagenturen dürfen keine Beratungsdienstleistungen erbringen.

• Sie dürfen keine Finanzinstrumente bewerten, wenn sie nicht über genügend fundierte Informationen als Grundlage für die Ratings verfügen.

• Sie müssen Modelle, Methoden und grundlegende Annahmen veröffentlichen, auf die sie ihre Ratings stützen.

• Sie müssen einen jährlichen Transparenzbericht veröffentlichen.

• Sie müssen eine interne Kontrollstelle für die Überwachung der Qualität ihrer Ratings schaffen.

• Sie müssen mindestens drei unabhängige Mitglieder in ihr Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan bestellen, deren Honorare vom Unternehmensergebnis der Ratingagentur unabhängig zu sein haben. Diese Mitglieder werden für die Dauer eines einzigen Mandats ernannt, das fünf Jahre nicht überschreiten darf. Sie können lediglich im Falle beruflichen Fehlverhaltens entlassen werden. Bei zumindest e...

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