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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 184

OGH bestätigt höchste bisher in Österreich verhängte kartellrechtliche Geldbuße

Der OGH als Kartellobergericht hat die vom Kartellgericht verhängten Geldbußen über fünf Unternehmen der Aufzugsbranche wegen der Teilnahme an Art. 81 EGV verletzenden Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen in Österreich vom bis Ende 2005 bestätigt. Der Strafrahmen betrug 10 % des im letzten Geschäftsjahr erzielten weltweiten Umsatzerlöses des jeweils betroffenen Konzerns. Damit sind Geldbußen in Höhe von 18, 2 Mio. Euro (Strafrahmen 3,8 Mrd. Euro), 22,5 Mio. Euro (Strafrahmen 362 Mio. Euro), 25 Mio. Euro (Strafrahmen 730 Mio. Euro), 6 Mio. Euro (Strafrahmen 730 Mio. Euro) und 3,7 Mio. Euro (Strafrahmen 730 Mio. Euro.) rechtskräftig. Die festgestellten Zuwiderhandlungen betrafen Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen den wichtigsten Mitbewerbern mit dem Ziel, den Markt dadurch aufzuteilen, dass Kunden einzelnen Unternehmen zugeteilt, bei öffentlichen und privaten Aufträgen die Preise koordiniert sowie sensible Informationen ausgetauscht werden. Vom Kartellrechtsverstoß betroffen war der inländischen Markt für Aufzüge und Fahrtreppen in den drei Bereichen Neuanlagengeschäft, Wartung und Reparatur sowie Modernisierung bestehender Anlagen, auf ...

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