Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 179

Ausgewählte Aspekte der Haftung des Anlageberaters

Zur gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung

Gustav Walzel

Durch die jüngste Finanzkrise sehen sich viele Anleger mit erheblichen Wertpapierverlusten konfrontiert. Die Anleger prüfen daher Haftungsansprüche gegen ihre Anlageberater. Gegenständliche Untersuchung beleuchtet aus praktischer Sicht wichtige Aspekte der Geltendmachung und Durchsetzung der Haftung des Anlageberaters.

1. Allgemeines

Der Anlageberater ist Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB. Als solcher haftet er gemäß § 1300 ABGB dann, wenn er gegen Belohnung, also im Rahmen eines entgeltlichen Vertrags, aus Versehen (also schon ab leichter Fahrlässigkeit) einen nachteiligen Rat erteilt.

Ein weiterer Anknüpfungspunkt für die Haftung des Anlageberaters sind die Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG 2007).

Um den Kundenschutz zu erhöhen, finden sich im WAG 2007 so genannte Wohlverhaltensregeln und Transparenzbestimmungen. Diese Bestimmungen dienen dazu, die gegenüber den Kunden bestehenden Schutz- und Aufklärungspflichten zu konkretisieren. Gemäß § 38 WAG 2007 haben die dem WAG 2007 unterliegenden Rechtsträger, also insbesondere auch Anlageberater, bei der Erbringung von Wertpapierleistungen und Nebenleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Ku...

Daten werden geladen...