zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite S 947

Die "Nachbescheidkontrolle" als Institution

Wenn die Ausnahme zur Regel wird

Michael Tanzer und Peter Unger

"Recht, das keine Kraft hat, ist nicht Recht." Mit diesen Worten Klecatskysendete nicht nur seine Kritik an einem Erkenntnis des VfGH, mit welchem der Gerichtshof § 299 a. F. BAO als verfassungsgemäß beurteilt hatte,diese Worte dienen zugleich als (mahnende) Einleitung so mancher verfahrensrechtlichen Abhandlung,nicht zuletzt der vorliegenden. Hierbei gilt es jedoch, nicht Symptom und Ursache zu verwechseln, will man die schleichende Metamorphose der eigentlichen Ausnahme, nämlich der Rechtskraftdurchbrechung, zur weithin praktisch beobachtbaren Regel aufzeigen.

1. Ergänzungsersuchen und Nachbescheidkontrolle

"Ergänzungsersuchen" zu formell rechtskräftigen Veranlagungsverfahren sind in der Praxis schon lange nicht mehr neu und immer wieder Gegenstand individueller wie auch institutionalisierter Fachdiskussionen. Hierbei beklagt die/der Abgabepflichtige oftmals die anschließende Vorgangsweise der erstinstanzlichen Behörde, ihren Bescheid gemäß § 299 BAO binnen eines Jahres ab dessen rechtsgültiger Erlassung aufzuheben, "wenn der Spruch sich als nicht richtig erweist".

Der Zusammenhang mit der konkreten Nachbescheidkontrolle ist jedoch oftmals ein vielschichtiger. Die Möglichkeit einer Bescheidaufh...

Daten werden geladen...