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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 942

Neue VwGH-Entscheidung zum Vorsteuerabzug beim Opel Zafira

Neue VwGH-Entscheidung bringt keine endgültige Klarheit über den Vorsteuerabzug eines Mini-Minivans (z. B. Opel Zafira)

Christian Prodinger

Der UFShat einen Opel Zafira als Kleinbus im Sinn des § 5 VO BGBl. II Nr. 2002/193 anerkannt.Die Entscheidung hat auf Erkenntnissen des VwGHaufgebaut, wonach die Frage des kastenwagenförmigen Aufbaus eines Kraftfahrzeugs nicht allein anhand von Größenmerkmalen bestimmt werden könne. Der entsprechende Bescheid des UFS wurde jedoch vom VwGHaufgehoben.

1. Entscheidungsrelevante Voraussetzungen

Der UFS hat in seiner Entscheidung ausführlich die Rechtsentwicklung des Begriffs "Kleinbus" samt seiner Veränderung im Laufe der Zeit dargestellt. Diese Interpretation wurde vom VwGH ausdrücklich als "nicht rechtswidrig" anerkannt. Der VwGH problematisiert jedoch das zweite Kriterium, nämlich die Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen. Der VwGH zitiert - isoliert betrachtet zutreffend - die VO beziehungsweise den insofern gleichen Erlass, wonach es für die Beurteilung der Personenbeförderungskapazität auf die nach Bauart und Größe des Fahrzeugs zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit ankomme. Unter Beförderungsmöglichkeit seien daher Sitze für Erwachsene mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Komfort und Sicherheitsstandard zu verstehen. Die Sitzmöglichkeiten müssen geeig...

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