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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 935

Steuerliche Konsequenzen einer verunglückten Einbringung

Wesentliche Umgründungsfehler im Überblick

Petra Hübner-Schwarzinger

Es möge dem Leser nicht als Sarkasmus erscheinen, wenn nach dem 30. 9. ein Beitrag über verunglückte Umgründungen erscheint. Der Autorin ist es schon lange ein Anliegen, wesentliche Fälle von Umgründungsfehlern, die zu einem Verunglücken der Umgründung führen können, aufzuzeigen und für manche Fälle das "Drohgespenst" der Nichtanwendung des UmgrStG zu "entgeistern".

1. "Verunglückte" Einbringung

Von einer verunglückten Einbringung wird in der Regel dann gesprochen, wenn eine Vermögensübertragung unter Versagung der Anwendung der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen, somit im Wesentlichen der ertragsteuerlichen Neutralität, erfolgt, obwohl mit einer solchen gerechnet wurde. Ob bzw. dass ein Vermögensübergang nicht unter das UmgrStG fällt, stellt sich in der Regel erst im Nachhinein, also oftmals ohne Sanierungsmöglichkeit, heraus.

Im Umgründungsjargon von der "verunglückten" Einbringung ist die so genannte "kalte" Einbringung zu unterscheiden. Von einer solchen wird dann gesprochen, wenn eine Vermögensübertragung erfolgt, ohne dass daran gedacht wird, dass diese Vermögensübertragung in den Anwendungsbereich des UmgrStG fällt. Zur Veranschaulichung sei folgendes in der Praxis häufig vorkommendes Beis...

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