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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 927

Vorübergehende Weitergeltung des Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland

Am wurde in Wien ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern vom , BGBl. Nr. 220/1955 i. d. F. BGBl. III Nr. 125/2004, unterzeichnet. Das Abkommen sieht die Weitergeltung des gekündigten DBA auf Erbfälle vor, in denen der Erblasser nach dem und vor dem verstorben ist. Damit wird nunmehr die Vermeidung der erbschaftssteuerlichen Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschaftssteuer völkerrechtlich abgesichert. Das Ratifikationsverfahren wurde bereits eingeleitet.

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