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Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel
Vereinfachte Lagerbewertung: anwendbar ab der Veranlagung 2008
Diese Richtlinien dienen einer Erleichterung der Lagerbewertung im Buchhandel. Ihr Zweck ist einerseits, eine gleichmäßigen Bewertung im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen, andererseits soll eine den praktischen Erfordernissen des Buchhandels Rechnung tragende Bewertung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
1. Allgemeines
Eine vereinfachende Bewertung ist nur entsprechend diesen Richtlinien zulässig. Die Anwendung der vereinfachenden Bewertung nach diesen Richtlinien steht dem Steuerpflichtigen frei. Wird auf die Anwendung verzichtet, hat die Bewertung entsprechend den Vorschriften des § 6 EStG 1988 zu erfolgen. Im Fall der Anwendung der Richtlinien
• muss sich diese auf den gesamten Betrieb beziehen, d. h. es ist unzulässig, für Teilbetriebe oder Teilbereiche unterschiedliche Bewertungsregeln anzuwenden, und muss
• die Anwendung - dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit folgend - für einen längeren Zeitraum (zumindest fünf Wirtschaftsjahre) erfolgen.
Anzuwenden sind diese Richtlinien (Fassung 2008) erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. ...