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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite 913

Einlagenrückzahlung - ein alter Hut?

Gewinnausschüttung trotz Einlagenbestandteilen auf dem Bilanzgewinnsubkonto zulässig

Bernhard Frei und Thomas Zimprich

Wer glaubt, dass nach zwölf Jahren der Anwendung des § 4 Abs. 12 EStG die wesentlichen Fragen in Zusammenhang mit der Einlagenrückzahlungsthematik geklärt sind, der irrt. Im Rahmen von Fachbeiträgen, Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren tauchen Fragen auf, die bisher nicht eindeutig geklärt wurden. So wurde etwa vor kurzem vom VwGH zum Schicksal der rückzahlbaren Einlagen bei Downstream-Verschmelzungen entschieden.Eine andere der wesentlichen noch ungeklärten Fragen geht dahin, ob bei der Ausschüttung von operativen Gewinnen eine Einlagenrückzahlung vorliegt, wenn die Ausschüttung erst durch Zuschüsse zur Auffüllung von früheren Bilanzverlusten ermöglicht wurde. Diesem Problemkreis widmet sich der folgende Beitrag.

1. Kurzdarstellung der Regelung

Bei Körperschaften sind Einlagen gemäß § 8 Abs. 1 KStG und die Gewinnverwendung gemäß § 8 Abs. 2 und 3 KStG steuerneutral, das heißt nicht Ertrag bzw. Aufwand. Korrespondierend dazu sind Einlagen beim Gesellschafter nicht aufwandswirksam, sondern erhöhen den Beteiligungsansatz. Bei Einlagenrückzahlungen liegt nach § 4 Abs. 12 EStG eine Anschaffungskosten- bzw. Buchwertkürzung vor. Wenn dabei die Anschaffungskosten oder der Buchwert unter null sinken, liegt eine i. d. R. steuerpflichtige Veräußerung vo...

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