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SWK 13, 1. Mai 2008, Seite 28

Ankündigungsabgabe Slbg.

Nach § 7 Sbg. Ankündigungsabgabegesetz (AnkAbgG) ist der für die Abgabenberechnung maßgebliche Zeitraum ein Monat, und somit ist auch die Wiederaufnahme für jeden einzelnen Abgabenzeitraum (Monat) gesondert zu beurteilen, und das diesbezügliche Ermessen ist insoweit zu begründen. - (§ 7 Sbg. AnkAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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