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Liebhabereibeurteilung bei nebenberuflichem Schriftsteller
(B.R.) Die Tätigkeit eines nebenberuflichen Schriftstellers, der in den ersten zwei Jahren seiner Tätigkeit zwei Bücher von einem Verlag publizieren und vermarkten lässt und sodann an zwei Drehbüchern arbeitet, beruht bei Anlegen des vom VwGH geforderten abstrakten Maßstabes (vgl. , und , 98/14/0041) nach der Verkehrsauffassung nicht typischerweise auf einer in der Lebensführung begründeten Neigung. Die gegenständliche Tätigkeit unterscheidet sich somit maßgeblich von einer als gemäß § 1 Abs. 2 LVO beurteilten (vgl ), hinsichtlich deren der sie ausübende Steuerpflichtige selbst behauptete, lediglich ein Fachbuch verfassen zu wollen, und bei der vertraglich bindende Vereinbarungen mit einem Verlag fehlten, und ist unter § 1 Abs. 1 LVO zu subsumieren.
Dass sich allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass die Betätigung niemals erfolgbringend sein kann, kann bei einer Tätigkeit i. S. d. § 1 Abs. 1 LVO lediglich dazu führen, dass zu diesem Zeitpunkt, falls die Betätigung dann nicht eingestellt wird, der Übergang von einer Einkunftsquelle zur Liebhaberei festzustellen ist (vgl. ).
Eine ...