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SWK 13, 1. Mai 2008, Seite 435

Keine "Weitergeltung" von Berufungen gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für Umsatzsteuerveranlagungsbescheide im Sinn des § 274 BAO

Keine Bindungswirkung mangels Zeitraum- und Sachidentität

Karoline Windsteig

Die Frage, ob die Bestimmung des § 274 BAO i. d. F. Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG), BGBl. I Nr. 97/2002, auf USt-Festsetzungsbescheide und USt-Veranlagungsbescheide anwendbar ist, wurde bisher vom UFS uneinheitlich gesehen. Nunmehr hat sich der VwGH mit dieser Problematik auseinandergesetzt und unter anderem Feststellungen zur Beschränkung der Bindungswirkung auf die "Sache" der Berufungsentscheidung getroffen, womit auch die Weitergeltung von Berufungen geklärt sein dürfte.

1. Rechtliche Grundlagen

Nach der Rechtslage vor dem AbgRmRefG waren noch nicht erledigte Berufungen gegen USt-Festsetzungsbescheide als unzulässig zurückzuweisen, wenn zu diesem Zeitpunkt das Finanzamt bereits den USt- Veranlagungsbescheid erlassen hat. § 274 BAO i. d. F. des AbgRmRefG, BGBl. I Nr. 97/2002, bestimmt nunmehr: "Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen Bescheides, so gilt die Berufung als auch gegen den späteren Bescheid gerichtet.

Soweit der spätere Bescheid dem Berufungsbegehren Rechnung trägt, ist die Berufung als gegenstandslos zu erklären."

Den Materialien zum genannten Reformgesetz ist zu entnehmen, dass die bisherige Regelung über die "Weitergeltung" von Berufungen nur vo...

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