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Finanzprokuratur neu
Das BMF hat im März einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz neu erlassen wird, verschickt. Mit dem neuen Gesetz soll die Finanzprokuratur als institutionalisierter "Anwalt und Berater der Republik" im Sinne des "One-Stop-Shop"-Prinzips zum umfassenden Dienstleister in rechtlichen Belangen für die staatliche Verwaltung ausgebaut werden. Durch die zukünftige Ausgestaltung soll der Finanzprokuratur eine verstärkte Koordination in rechtlichen Belangen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften und staatsnahen Rechtsträgern möglich sein. Die Beutachtungsfrist ist bereits am 4. April abgelaufen. Text des Ministerialentwurfs Samt Erläuterungen auf der Parlamentshomepage unter http://www.parlament.gv.at/PG/ DE/XXIII/ME/ME_00167/pmh.shtml