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Rückzahlungsantrag: Abweisung
• Mit Einlangen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt wird eine Obliegenheit der Abgabenbehörde ausgelöst, entweder den angemeldeten Überschuss als Gutschrift zu verbuchen oder im Falle bestehender Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des angemeldeten Vorsteuerüberschusses in ein Ermittlungsverfahren zur Erlassung eines Bescheides im Sinne des § 21 Abs. 3 UStG 1994 einzutreten. Eine Abweisung des Rückzahlungsantrages, ohne zuvor ein Festsetzungsverfahren nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 durchzuführen, ist rechtswidrig. - (§ 21 Abs. 3 UStG 1994), (Abweisung)
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