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SWK 12, 20. April 2008, Seite 25

Vorsteuerabzug: Voraussetzung

Wurde vom (angeblich) leistenden Unternehmen an der angeführten Anschrift keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, ist der Vorsteuerabzug aus materiellen Gründen zu versagen. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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