Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2008, Seite 75

Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften nach dem EU-VerschG

Ein Überblick in Fragen und Antworten

Stefan Fida und Clemens Grossmayer

Seit dem ist das EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG, BGBl. I Nr. 72/2007) in Kraft, auf dessen Grundlage grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften zulässig sind. Dieser Beitrag soll im Rahmen von Fragen und Antworten einen Überblick über das EU-VerschG sowie die Besonderheiten der grenzüberschreitenden gegenüber der innerstaatlichen Verschmelzung geben.

1. Was regelt das EU-VerschG?

Das EU-VerschG regelt gesellschaftsrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Verschmelzungen. Es normiert die grundsätzliche Zulässigkeit von Verschmelzungen zwischen österreichischen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und SE) und ausländischen Kapitalgesellschaften, die 1. nach dem Recht eines (EU- oder EWR-) Mitgliedstaates gegründet worden sind und 2. ihren satzungsgemäßen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Gemeinschaft haben. Darüber hinaus behandelt das EU-VerschG Fragen des Minderheiten- und Gläubigerschutzes sowie Verfahrensfragen.

2. Regelt das EU-VerschG auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung?

Nein. Die Bestimmungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer befinden sich in den §§ 258 ff. ArbVG.

3. Regelt das EU-VerschG auch die steuerlichen Aspekte einer grenzüberschreitenden Verschmelzung?

Nein. Aufgrund der Anknüp...

Daten werden geladen...