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SWK 12, 20. April 2008, Seite W 75

Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften nach dem EU-VerschG

Ein Überblick in Fragen und Antworten

Stefan Fida und Clemens Grossmayer

Seit dem ist das EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG, BGBl. I Nr. 72/2007) in Kraft, auf dessen Grundlage grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften zulässig sind. Dieser Beitrag soll im Rahmen von Fragen und Antworten einen Überblick über das EU-VerschG sowie die Besonderheiten der grenzüberschreitenden gegenüber der innerstaatlichen Verschmelzung geben.

1. Was regelt das EU-VerschG?

Das EU-VerschG regelt gesellschaftsrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Verschmelzungen. Es normiert die grundsätzliche Zulässigkeit von Verschmelzungen zwischen österreichischen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und SE) und ausländischen Kapitalgesellschaften, die 1. nach dem Recht eines (EU- oder EWR-) Mitgliedstaates gegründet worden sind und 2. ihren satzungsgemäßen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Gemeinschaft haben. Darüber hinaus behandelt das EU-VerschG Fragen des Minderheiten- und Gläubigerschutzes sowie Verfahrensfragen.

2. Regelt das EU-VerschG auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung?

Nein. Die Bestimmungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer befinden sich in den §§ 258 ff. ArbVG.

3. Regelt das EU-VerschG auch die steuerlichen Aspekte einer grenzüberschreitenden Verschmelzung?

Nein. Aufgrund der Anknüp...

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