Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2008, Seite 418

Die Verwendung eines im Inland nach dem KFG zuzulassenden Kfz als Tatbestand des NoVAG

Rechtmäßiger Besitz und dauernder Standort des Kfz entscheidend

Roland Grabner und Adebiola Bayer

Immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt die Frage, wann ein im Inland verwendetes Kfz nach dem KFG zuzulassen wäre, was die Pflicht zur Entrichtung der NoVA gemäß § 1 Z 3 NoVAG nach sich zieht. Dem liegt die folgende Fallkonstellation zugrunde: Einer in Österreich ansässigen Person, die für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb des Bundesgebiets tätig ist, wird ein Kfz zwecks Absolvierung betrieblicher Fahrten überlassen. Maßgeblich für die Frage, ob dieses Kfz in Österreich zuzulassen wäre, ist, wer der rechtmäßige Besitzer des Kfz ist und wo das Kfz seinen dauernden Standort hat.

1. Die Berufungsentscheidung des -I/03

Nach dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt erhielt der Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft einen Pkw zur Verfügung gestellt, den dieser für seine betrieblichen Fahrten verwendete. Der Pkw war auf die deutsche Gesellschaft zugelassen, und der Geschäftsführer hatte seinen Wohnsitz in Österreich. Per Bescheid setzte das Finanzamt fest, dass für dieses Fahrzeug NoVA zu entrichten sei. Dagegen wurde Berufung beim UFS Innsbruck erhoben.

Der UFS hatte zu klären, ob der Pkw nach dem KFG in Österreich zuzulassen wäre. Dafür ist § 37 Abs. 2...

Daten werden geladen...