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Verordnungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Die Vermeidung von grenzüberschreitenden Doppelbesteuerungen wird insbesondere durch folgende drei Verordnungen unterstützt: die DBA-Entlastungsverordnung, die Doppelbesteuerungsverordnung und die Auslands-KESt-Verordnung.
1. DBA-Entlastungsverordnung
Seit existiert eine einheitliche Rechtsgrundlage zur abkommensrechtlichen Direktentlastung an der Quelle: Die DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) bestimmt, wann und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein zum Steuerabzug Verpflichteter ("withholding agent") eine Beschränkung bzw. Befreiung des innerstaatlichen Steuerabzugs, die sich aus einem DBA ergibt, vornehmen darf, ohne damit selbst ein Haftungsrisiko einzugehen. Die Verordnung richtet sich demnach vor allem an Arbeitgeber (Lohnsteuer) wie auch an die Schuldner KESt-pflichtiger oder gemäß § 99 EStG abzugsteuerpflichtiger Vergütungen. Zentrale Anwendungsvoraussetzung ist das Vorliegen einer zeitnah ausgestellten, ordnungsgemäß ausgefüllten und vom ausländischen Fiskus bestätigten erweiterten Ansässigkeitsbescheinigung auf Formular ZS-QU1 (natürliche Personen) bzw. ZS-QU2 (juristische Personen). Lediglich in Bagatellfällen (maximal 10.000 Euro pro Einkünfteempfänger und Kalenderjahr) kann stattdessen eine einfache schriftliche Erklärung des Einkünfteempfän...