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SWK 12, 20. April 2008, Seite 410

Werbung durch einen Verein - Steuerpflicht oder Steuerfreiheit?

BFH: Sportveranstaltungen können auch ohne Werbung durchgeführt werden

Bernhard Renner

Gemeinnützige Vereine sind prinzipiell steuerbefreit oder unterliegen im Bereich der Umsatzsteuer einem begünstigten Steuersatz. Steuerpflicht kann jedoch dann bestehen, wenn sich ein Verein wirtschaftlich betätigt: Verpflichtet sich daher ein Sponsor eines Sportvereins, die Vereinstätigkeit finanziell und organisatorisch zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug das Recht ein, in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten, sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Mitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

S. 4111. Sachverhalt

Ein gemeinnütziger Sportverein schloss einen "Partnerschaftsvertrag" mit einer Versicherung, die sich verpflichtete, verschiedene Veranstaltungen des Vereins zu fördern sowie ihn bei der Herausgabe von Publikationen zu unterstützen. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Verein, angeschlossene Mitgliedsvereine über die Partnerschaft zu unterrichten und der Versicherung das Recht einzuräumen, den Partnerschaftsvertrag für Werbezwecke zu verwerten und bei Veranstaltungen die Mitglieder über versicherungsbezogene...

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