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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 97

Die Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers

Grundsatzfragen, Tabellen und Checklisten für die Praxis

Christian Fritz

Die Geschäftsführerhaftung ist ein Thema nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe. Im Hinblick auf die für eine Haftungsinanspruchnahme maßgeblichen Verantwortungsbereiche ist zwischen handelsrechtlichem und gewerberechtlichem Geschäftsführer zu unterscheiden. Die Abgrenzung ist - weil nicht immer logisch - vielfach schwierig. Die Behandlung von Grundsatzfragen für die Praxis ist das Ziel dieses Beitrags.

1. Einführung und Abgrenzungsfragen

Jede Gewerbetreibende kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen (§ 39 Abs. 1 GewO). Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist

• dem Gewerbetreibenden für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes sowie

• der Behörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich (§ 39 GewO).

Die Geschäftsführerhaftung ist ein Thema nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe. Im Hinblick auf die für eine Haftungsinanspruchnahme maßgeblichen Verantwortungsbereiche ist zwischen handelsrechtlichem und gewerberechtlichem Geschäftsführer zu unterscheiden. Die Abgrenzung ist - weil nicht immer logisch - vielfac...

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