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Die Anwachsung nach § 142 UGB in der Grunderwerbsteuer
Differenzierung anhand des Kriteriums der Gegenleistung
Erlischt eine grundstückshaltende Personengesellschaft durch eine Anwachsung nach § 142 UGB, so stellt sich die Frage nach der Bemessungsgrundlage in der Grunderwerbsteuer. Dabei ist zu differenzieren, ob und inwieweit eine Gegenleistung vorhanden oder zu ermitteln ist. Eine Kombination einer Teilgegenleistung mit der Ersatzbemessungsgrundlage des dreifachen Einheitswertes ist möglich.
1. Der Ausgangsfall
Eine GmbH & Co KG besteht aus einer Komplementär-GmbH, welche am Vermögen nicht beteiligt ist (geschäftsführende Arbeitsgesellschafterin), und einer Kommanditistin. Die GmbH & Co KG ist im Grundbuch eingetragene Liegenschaftseigentümerin. Am scheidet die Komplementärin aus. Das Gesellschaftsvermögen geht nach § 142 UGB auf die Kommanditistin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Die GmbH & Co KG erlischt ohne Liquidation.
2. Die Fragen
Die Liegenschaften wechseln kraft handelsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge (§ 142 UGB) vom Gesamthandeigentum der KG ins Alleineigentum des letzten Gesellschafters. Die Grunderwerbsteuer erfasst in § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG "den Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist". Die Grunderwerbsteuerpflicht ist somit hinsichtlich inländischer ...