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Bescheidadressat: Firma
• Im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften sind mit ihrer Firma zu bezeichnen. Eine unrichtige Bezeichnung ist nur dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. - (§ 70 Abs. 2 Stmk. LAO), (Zurückweisung)
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