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SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite 6

Bescheidadressat: Firma

Im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften sind mit ihrer Firma zu bezeichnen. Eine unrichtige Bezeichnung ist nur dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. - (§ 70 Abs. 2 Stmk. LAO), (Zurückweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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