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SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite R 6
Gerichtsgebühren: Nachlass
• Wirtschaftliche Schwierigkeiten vorübergehender Natur rechtfertigen eine Stundung (Ratengewährung), aber keinen Nachlass. - (§ 9 Abs. 1 GEG), (Abweisung)
(, 0055)