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SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite 5

Kanalanschlussgebühr OÖ

Nach § 2 Abs. 5 lit. c KanalgebührenVO ist eine ergänzende Kanalanschlussgebühr auch bei Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen vorzuschreiben. - (§ 1 Abs. 1 lit. a OÖ Interessentenbeiträge-Gesetz 1958), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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