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SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite 94

Schätzung bei Vernichtung von elektronischen Grundaufzeichnungen

Werden die Einnahmen einer Peep-Show elektronisch aufgezeichnet, dann gehören diese Daten zu den Grunddaten. Werden diese Aufzeichungen gelöscht und lassen sich aus den nicht gelöschten Zeiträumen Umsatzdifferenzen feststellen, dann besteht eine Schätzungsberechtigung ().

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