Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite 80

Die "halbe AfA-Periode" als Behaltefrist bei der IZP?

Ein paar Überlegungen zur jüngsten Judikaturpraxis

Michael Hödl

Sie ist vermeintlich totes Recht, aber selbst im dritten Jahr nach Auslaufen der Investitionszuwachsprämie kommen neue Facetten der Interpretation zum Vorschein. Im Rahmen von Prüfungen durch die Finanzverwaltung kommt es in der Folge zur Versagung bereits gewährter Prämien und deren Rückforderung. Begründend wird oft eine - als solche nicht expressis verbis geregelte - Behaltefrist der IZP herangezogen. Gegenstand des folgenden Beitrags soll die Zusammenfassung der bisher dazu ergangenen und veröffentlichten Judikatur sowie Literatur samt Darlegung des eigenen Standpunkts sein.

1. Rechts- und Ausgangslage

Einleitend ist festzuhalten, dass die Bestimmung des § 108e EStG 1988 den "Investitionszuwachs" als solchen begünstigt und begünstigen wollte. Es wird auf das Investitionsvolumen der Begünstigungsjahre 2002-2004 im Vergleich zum jeweils dreijährigen Referenzzeitraum abgestellt. Einzelne Wirtschaftsgüter werden nicht begünstigt.

Voraussetzung für die Gewährung der Investitionszuwachsprämie ist, dass das Investitionsvolumen bestimmter prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens das Investitionsvolumen der drei Referenzjahre übersteigt. Der Differenzbetrag (Investitionszuwachs...

Daten werden geladen...