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ÖBA 1, Jänner 2019, Seite 21

Vereinbarung der Geltung von AGB und nachträgliche AGB-Änderung

Aktuelle Entwicklungen im (Bank-)AGB-Recht

Markus Kellner

Einerseits zwingt der Gesetzgeber Unternehmer verstärkt dazu, AGB zu verwenden. Anderseits hat die Judikatur die Anforderungen an die wirksame Vereinbarung ihrer Geltung und ihre spätere Änderung merklich verschärft. AGB-Verwender finden sich dadurch in einer schwierigen Lage.

On the one hand, the legislator continues to oblige more and more businesses to use general terms and conditions. On the other hand, case-law has complicated the initial agreement on the application of general terms and conditions and, also, their latter change. The paper expounds the development of the case-law.

S. 21Vereinbarung der Geltung von AGB und nachträgliche AGB-Änderung

Stichwörter: AGB, Einbeziehungsverlangen, Kenntnisnahmemöglichkeit, Mehr-Urkunden-System, Transparenzgebot, Zustimmungsfiktion.

JEL-Classification: K 12.

1. Einleitung

Soziale Netzwerke, wie Facebook, Google+ und Twitter, verbinden gut zwei Milliarden Menschen aus aller Herren Länder. Rund ein Viertel der Erdbevölkerung postet und twittert fröhlich vor sich hin. Unentbehrliche juristische Voraussetzung dieser populären Dienste sind ihre „standard terms and conditions“, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz: ihre AGB. Auch Prozessfinanzie...

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