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OGH zu Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an Betriebsausflug
Mit Entscheidung vom , 10 ObS 113/07a, hat der OGH den Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Canyoning-Tour für Einsteiger (Canyoning ist das Begehen einer Schlucht von oben nach unten durch Abseilen, Klettern, Springen, Rutschen, Schwimmen etc.) im Rahmen eines Betriebsausflugs bejaht. Unter Berücksichtigung der Ziele und Zwecke von Betriebsausflügen ist auch die sportliche Betätigung in einem bestimmten Rahmen vom Versicherungsschutz umfasst, dieser Rahmen wird jedoch überschritten, wenn mit der Betätigung eine nicht unbeträchtliche Gefahr verbunden ist, welche das mit derartigen Veranstaltungen üblicherweise verbundene Risiko wesentlich übersteigt. Im vorliegenden Fall hatten die Teilnehmer der unter fachkundiger Begleitung durchgeführten Canyoning-Tour allerdings im Hinblick auf die ausdrücklich für Einsteiger vorgesehene Veranstaltung davon ausgehen können, es handle sich um eine leichte Tour, die kein außergewöhnliches Risiko begründe.