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SWK 17, 10. Juni 2008, Seite W 122

Grundlegende Erneuerung der Gründstücksdatenbank

Mit einer Änderung des Grundbuchgesetzes 1955 und einer Reihe weiterer Gesetze (RV 542 BlgNR 23. GP) sollen jetzt Schritte in Richtung einer grundlegenden technologischen Erneuerung der Grundstücksdatenbank gesetzt und gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Grundbuchs- und Vermessungsrechts in die Wege geleitet werden. Durch die Streichung bisher bestehender Informationsverpflichtungen sollen jährliche Einsparungen von knapp 170.000 Euro erzielt werden. Da die Umstellung ganz überwiegend automationsgestützt erfolgen wird, ist damit kein zusätzlicher Arbeitsaufwand für Grundbuchsgerichte und Vermessungsämter verbunden. Ziel der Gesetzesänderungen sind bleibende Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens. Unter anderem soll bisher nicht verbüchertes öffentliches Gut "eingebüchert" werden. Grundeigentümer, die große Liegenschaftsbestände verwalten, sollen mehrere Liegenschaften, die eine wirtschaftliche Einheit bilden (etwa eine Autobahn), im Grundbuch gemeinsam abfragen können. Die Änderung des Vermessungsgesetzes sieht unter anderem vor, dass Pläne in Zukunft ausschließlich automationsgestützt einzubringen sind.

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