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Beförderungs- oder Versendungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Fehlende Unterschrift als Umsatzsteuerfalle
Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde die fehlende Unterschrift auf der Empfänger- bzw. Abnehmererklärung beanstandet, und obwohl sonst alle Bestandteile des Beförderungs- oder Versendungsnachweises sowie jene des Buchnachweises erbracht wurden, wurde allein wegen dieser fehlenden Unterschrift die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung versagt.
1. Beförderungsnachweis
Gemäß § 2 Z 3 der VO BGBl. Nr. 401/1996 ist der Nachweis der Beförderung durch den Unternehmer oder durch den Abnehmer wie folgt zu führen:
1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG),
2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, insbesondere Lieferschein, und
3. durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten oder in den Fällen der Beförderung des Gegenstandes durch den Abnehmer durch eine Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird.
4. Gemäß Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 hat der Unternehmer in Abholfällen die Identität des Abholenden festzuhalten.
2. Sachverhalt
Im gegenständlichen Sachverhalt wurden folgende Unterlagen als Nachweis für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorgel...