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SWK 17, 10. Juni 2008, Seite 507

Besteuerung ausländischer Künstler

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Die Abzugsbesteuerung ausländischer Künstler zählt aufgrund ihrer Komplexität und des mitunter beachtlichen Haftungsrisikos zu den umstrittenen Gebieten des Internationalen Steuerrechts. Daher sollen die Kernthemen in dieser und der nächsten Folge ("Künstlerdurchgriff") des Glossars angerissen werden.

1. Künstlerbesteuerung

Nach Art. 17 Abs. 1 OECD-MA dürfen Künstler grundsätzlich im Auftrittsstaat besteuert werden. Eine besonders qualifizierte Mindestintensität des Engagements ("threshold") wird dabei nicht gefordert, insbesondere keine zeitliche oder substanzielle Mindestpräsenz. Lediglich das DBA-USA sieht vor, dass in Bagatellfällen (d. h. bis zu einer Vergütung von 20.000 USD pro Jahr) die Sonderregelung des Art. 17 nicht anwendbar sein soll. Der Künstlerbegriff des Abkommensrechts ist deutlich enger, als es das innerstaatliche Steuerrecht zunächst vermuten lässt: Insbesondere werden nur darstellende S. 508bzw. auftretende Künstler, nicht aber im Hintergrund agierende Personen (wie etwa Komponisten, Choreographen, Regisseure, Bühnen-/Kostümbildner oder Musikdirektoren) davon erfasst. Bloß "mittelbare" Auftritte (z. B. Film-/Videoaufzeichnungen, Studioaufnahmen) fallen hingegen sehr wo...

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