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Betriebsnotwendige Einlagen und Eigenkapitalanstieg im Sinn des § 11a EStG 1988
UFS-Entscheidung zu bisher ungeklärten Detailfragen und Problembereichen
Der UFS beschäftigte sich intensiv mit der Berechnung des Eigenkapitalanstiegs und setzte sich erstmals mit Detailfragen auseinander, zu denen bisher Rechtsprechung fehlte. Die mit der Entscheidung des , entschiedenen verfahrensrechtlichen Aspekte wurden bereits in SWK-Heft 14/15/2008, Seite S 462, besprochen. Dieser Artikel widmet sich den materiellrechtlichen Aussagen.
1. Entscheidung
Zu beurteilen war der Eigenkapitalanstieg einer GmbH & Co KG. In diesem Zusammenhang untersuchte der UFS sowohl die Kapitalkontenstruktur als auch die außerbilanzmäßigen Zurechnungen im Hinblick auf ihre Berücksichtigung als Entnahme bzw. betriebsnotwendige Einlage im Sinn des § 11a EStG 1988.
1.1. Umgliederung endbesteuerungsfähiger Kapitalerträge
Die endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge wurden als laufender Ertrag (Zinsen etc.) sowie als Aufwand (KESt) verbucht. Im Zuge der Abschlussarbeiten wurden diese Positionen umgebucht und saldiert als Einlage erfasst. Der UFS folgte der Verwaltungsübung und akzeptierte diese Behandlung unter Berufung auf Doralt/Heinrich.
Diese Autoren sehen die Berücksichtigung als notwendige Korrekturmaßnahme, da die Entnahme der endbesteuerungsfähigen Gelde...