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ÖBA 1, Jänner 2019, Seite 15

Regierungsvorlage zum Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)

Mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz soll die Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-Richtlinie) in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die NIS-Richtlinie, die am in Kraft getreten ist, sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um ein gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in strategischer und operationeller Hinsicht zu stärken. Dazu zählen z.B. Mindestsicherheitsanforderungen und Meldepflichten für die Betreiber wesentlicher Dienste und für Anbieter digitaler Dienste.

1. Anwendungsbereich

In § 2 NISG wird der sachliche Anwendungsbereich festgelegt. Davon umfasst sind Betreiber wesentlicher Dienste der folgenden Sektoren:

  • Bankwesen

  • Finanzmarktinfrastrukturen

  • digitale Infrastruktur

  • Energie

  • Verkehr

  • Gesundheitswesen

  • Trinkwasserversorgung

sowie Anbieter digitaler Dienste und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Der Bundeskanzler ermittelt darüber hinaus konkret jene Einrichtungen, die einen wesentlichen Dienst in einem der in § 2 genannten Sektoren erbringen und kann durch Verordnung nähere Regelungen erlassen. Bei der Beurteilung, ob ein Dienst eine wesent...

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