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SWK 17, 10. Juni 2008, Seite 8

Incentive-Reisen als Werbungskosten bei Politiker

Incentive-Reisen als Werbungskosten bei Politiker (§ 16 EStG)

Die seitens eines Politikers finanzierten Kosten einer gemeinsamen Urlaubsreise mit seinen Wahlhelfern stellen abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG dar, wenn die Urlaubsreise das Entgelt für die seitens der Helfer im Wahlkampf erbrachte Leistung darstellt (Incentive-Reisen). Dem Gegenleistungscharakter kommt jedoch auch auf der Seite der Empfänger der Incentive-Reisen Bedeutung zu, sodass diese den geldwerten Vorteil aus der Reise als steuerpflichtige Einnahme anzusetzen haben ().

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