Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Incentive-Reisen als Werbungskosten bei Politiker
Incentive-Reisen als Werbungskosten bei Politiker (§ 16 EStG)
Die seitens eines Politikers finanzierten Kosten einer gemeinsamen Urlaubsreise mit seinen Wahlhelfern stellen abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG dar, wenn die Urlaubsreise das Entgelt für die seitens der Helfer im Wahlkampf erbrachte Leistung darstellt (Incentive-Reisen). Dem Gegenleistungscharakter kommt jedoch auch auf der Seite der Empfänger der Incentive-Reisen Bedeutung zu, sodass diese den geldwerten Vorteil aus der Reise als steuerpflichtige Einnahme anzusetzen haben ().