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SWK 17, 10. Juni 2008, Seite K 7
Zeitlich befristete Vermietung
Zeitlich befristete Vermietung (§ 2 EStG)
War die mit einem "Gesamtverlust" vorzeitig beendete Vermietungstätigkeit von vornherein nur (latent) zeitlich begrenzt geplant, liegt von Beginn an Liebhaberei vor (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz. 312) (UFSG , RV/0760-G/07).