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Steuerfalle Liegenschaftsschenkungen
Ab August keine AfA von fiktiven Anschaffungskosten mehr
Bisher konnte bei Schenkungen von Miethäusern oder vermieteten Wohnungen bei jeder Schenkung oder jedem Erbanfall der neue Eigentümer die Abschreibung von den fiktiven Anschaffungskosten absetzen. Damit wurde zumindest in jeder Generation auch bei sehr alten Mietgebäuden wieder eine Abschreibungsbasis gefunden, die dann auf 50 bis 67 Jahre abzuschreiben war. Dies ändert sich für Übertragungen ab dem . Für diese Übertragungen von Mietobjekten entfällt zwar die Schenkungssteuer, dafür entfällt aber auch die Aufwertungsmöglichkeit, und der Rechtsnachfolger hat die AfA vom Vorgänger für die Restnutzungsdauer fortzusetzen. Dies kann zu einem enormen Steuernachteil führen, sodass zu überlegen ist, ob nicht eine Übertragung noch vor dem erfolgen sollte.
1. Aufwertung auf fiktive Anschaffungskosten wird abgeschafft
Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Schenkungsmeldegesetzes wird die seit Jahrzehnten bestehende Aufwertungsmöglichkeit des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG auf die fiktiven Anschaffungskosten in Fällen des unentgeltlichen Erwerbes durch immer wiederkehrende Aufwertung plötzlich als ungerechtfertigter Steuervorteil angesehen. Dabei war eine wahlweise Inanspruchnahme der Aufwertung mit dem Verlust a...