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Grund und Boden beim Wechsel der Gewinnermittlungsart
Praxisrelevanz durch neue Buchführungsgrenzen
Durch die Einführung des UGB kommt es für zahlreiche Unternehmen zu einem Übergang von der Buchführung nach § 4 Abs. 1 EStG zu einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG. Ein wesentlicher Unterschied besteht dabei in der Steuerverfangenheit von Grund und Boden. Der Autor betrachtet die steuer- und unternehmensrechtliche Behandlung des Grund und Bodens beim Wechsel der Gewinnermittlungsart.
1. Rechnungslegungspflicht nach § 5 EStG "neu"
Mit der Neuregelung der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflicht durch das UGB, das anstelle des protokollierten Vollkaufmanns jene Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, die mehr als 400.000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen, ergeben sich direkte Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung. Zukünftig sind für jene Steuerpflichtigen die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, die nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG beziehen.
Aufgrund dieser geänderten Bestimmungen kommt es für zahlreiche bisher als Minderkaufleute geltende Unternehmer, deren Umsätze über 400.000 Euro im Wirtschaftsjahr liegen, zu einem Übergang von der § 4-Abs.-1- zur § 5-Gewinnermittlung. Einer der wesentlichen materiellen Unterschied...