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Zum Begriff des "wichtigen" Abberufungsgrundes gemäß § 75 Abs. 4 AktG
Wann ist die Abberufung von Vorstandsmitgliedern zulässig?
Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor Ablauf ihrer Amtsperiode geht - wie nicht zuletzt der jüngste Managementwechsel bei der ASFINAG zeigt- in den seltensten Fällen völlig reibungslos über die Bühne. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Einerseits handelt es sich dabei üblicherweise um einen relativ emotionsbeladenen Vorgang. Die Abberufung wird i. d. R. gegen den Willen der Vorstandsmitglieder durchgeführt, was naturgemäß zu entsprechenden gerichtlichen (und gegebenenfalls auch medialen) Auseinandersetzungen führt. Darüber hinaus stehen gerade bei großen börsenotierten Gesellschaften in vielen Fällen auch Abfindungszahlungen von beträchtlicher Höhe auf dem Spiel. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vorstandsmitglieder juristisch zulässigerweise abberufen werden können, gewinnt somit in vielerlei Hinsicht entscheidende Bedeutung. Der vorliegende Beitrag untersucht die verschiedenen Facetten des wichtigen Abberufungsgrundes gem. § 75 Abs. 4 AktG und beschäftigt sich dabei mit einigen Problembereichen, die in der österreichischen Literatur bislang kaum Beachtung gefunden haben.
1. Allgemeines
Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können gem. § 75 Abs. 4 AktG vor Ablauf ihrer Amtsperiode nur be...