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SWK 9, 20. März 2008, Seite 363

Betriebsstättenverluste

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Die restriktive Haltung Österreichs zur steuerlichen Verwertung in- bzw. ausländischer Betriebsstättenverluste wurde im Laufe der letzten Jahre sukzessive aufgeweicht.

1. Auslandsbetriebsstättenverluste

Als im Herbst 2001 der VwGH zum alten DBA-Deutschland 1954 entschieden hatte, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger seine positiven Inlandseinkünfte um ausländische Betriebsstättenverluste mindern darf, rauschte es gehörig im (Fach-)Blätterwald. "Sensationell" war diese Neuerung vor allem, weil Österreich in seiner Abkommenspraxis ganz überwiegend der Befreiungsmethode folgt und daher ausländische S. 364Betriebsstättenergebnisse bis dahin allenfalls nur im Wege des Progressionsvorbehalts wahrnahm. Ab sofort sollten aber - nach österreichischem Recht ermittelte - Auslandsverluste trotz Befreiungsmethode zunächst im Inland verwertet werden können.

Erst bei tatsächlicher Verlustverwertung im Ausland sollte einem "double dip" durch entsprechende Nachversteuerung in Österreich begegnet werden. Insoweit wurde durch die VwGH-Judikatur bzw. deren Folgegesetzgebung (§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG) ein den wenigen österreichischen DBA mit Anrechnungsmethode vergleichbares Ergebnis auf das gesamte Abkommensnetz ausgerollt.

Im ...

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