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FBiG versus pauschale Gewinnermittlung - oder doch beides?
Stand der Diskussion vor Eröffnung der ersten Veranlagungen 2007
Mit dem KMU-FG 2006 wurde der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) eingeführt. Ausgehend von Fuchs (SWK-Heft 29/2006, Seite S 814) begann die Diskussion, ob bzw. bei welcher Art der pauschalen Gewinnermittlung ein FBiG auch oder trotzdem zusteht. Mittlerweile steht auch die Meinung der Finanzverwaltung in Form der EStR 2000, Rz. 3701, fest. Demnächst werden die ersten Veranlagungen des Kalenderjahres 2007 und wohl auch die ersten Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der ersten Instanz anstehen. Der Artikel will den aktuellen Stand der Diskussion wiedergeben und dessen Lösungsansatz um eigene Facetten erweitern.
S. S 3511. Aktueller Meinungsstand
Wie bei allen bisherigen Investitionsförderungen stellt sich natürlich beim FBiG die Frage, ob dieser auch im Rahmen einer pauschalen Gewinnermittlung zusteht.
Fuchs hat wohl die Diskussion eröffnet. Er vertritt in Anlehnung an die historischen Investitionsförderungen die Meinung, dass der FBiG dann zustehe, wenn die Afa nicht durch die Pauschalierung abgegolten sei. Im Bereich der Anschaffung von Wertpapieren vertritt er die Ansicht, dass diese bei allen betrieblichen Pauschalierungen zustehe, da die Anschaffung von Wertpapieren mangels Afa nicht abpauschaliert se...