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SWK 9, 20. März 2008, Seite 51

Rechtfertigung und Grenzen der Umlagenfinanzierung der Wirtschaftskammern

Analyse des Status quo und mögliche neue Wege

Reinhold Beiser

Die Wirtschaftskammern Österreichs gliedern sich in eine Bundeskammer und neun Landeskammern. Kernfunktionen der Wirtschaftskammern sind die Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder und die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Zahlreiche Außenhandelsstellen fördern die Exportwirtschaft. Wirtschaftsförderungsinstitute in allen Bundesländern fördern die Ausbildung und Weiterbildung weit über den Kreis der Wirtschaftskammermitglieder hinaus. Die Wirtschaftskammern sind so ein bedeutender Faktor in den Bereichen

Interessenvertretung,

Ausbildung, Fortbildung und

Wirtschaftsförderung.

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1. Kammerumlagen 1 und 2

Die wichtigsten Finanzierungsquellen der Wirtschaftskammern sind die Kammerumlagen (KU) 1 und 2: Die KU 1 wird auf Basis der Umsatzsteuer für Leistungsbezüge (empfangene Lieferungen und sonstige Leistungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe) bemessen. Vereinfacht gesagt: Ein Teil der abzugsfähigen Vorsteuern (0,32 %) wird über die KU 1 den Wirtschaftskammern zugeführt. Investitionen werden also in der Mehrwertsteuer über den Vorsteuerabzug entlastet, jedoch mit KU 1 belastet.

Die KU 2 belastet die von den Mitgliederunternehmen bezahlten Arbeitslöhne mit bi...

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