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SWK 9, 20. März 2008, Seite T 48

Rückzahlung(ssperre) der Finanz - "Bitte gedulden Sie sich!"

Wo liegt die rechtliche Deckung?

Christof Metzler

Offenbar ganz selbstverständlich ist, dass die Finanz jedes Jahr eine generelle Rückzahlungssperre vor den Weihnachtsfeiertagen bis nach Neujahr in ihrer EDV einrichtet. So auch im abgelaufenen Jahr: für ganze neun Banktage von bis einschließlich . Man fragt sich: Warum gibt es diese Sperre, und wie ist sie rechtlich gedeckt?

1. Ein konkreter Fall aus der Praxis

Ein Jungunternehmen macht aufgrund hoher Bauinvestitionen Vorsteuern in Höhe von gut 90.000 Euro geltend. Am wurden die entsprechende UVA elektronisch eingebracht, sämtliche relevanten Baurechnungen (Vorsteuer mehr als 730 Euro) wurden dem Finanzamt auf dem Postweg mit dem Hinweis auf die Bautätigkeit übermittelt, und ein Rückzahlungsantrag über das entstandene Guthaben wurde gestellt.

Auf telefonische Anfrage vom 17. 12. - also zwei Wochen nach Antragstellung - teilte das Finanzamt mit, dass der Akt heute gerade in Bearbeitung sei. Der Rückzahlungsantrag vom 3. 12. sei "ja noch nicht so lange her". Das Guthaben wurde sodann mit Wirksamkeit vom 3. 12. auf dem Steuerkonto gebucht und war am nächsten Tag über FinanzOnline ersichtlich. Eine Rückzahlung fand nicht statt. Auf eine weitere Anfrage vom 20. 12., wann die Rückzahlung...

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