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Eine Klausel, die es erlaubt mit dem An- und Verkauf von Fremdwährung bei einem an eine Fremdwährung gekoppelten Hypothekarkreditvertrag eine nicht vertraglich festgelegte Marge zu erzielen, kann als missbräuchlich gewertet werden, da hierdurch ein erheblicher Nachteil für den Verbraucher entstehen könnte
https://doi.org/10.47782/oeba202201005801
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Wirkungen der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel – Auf eine Fremdwährung lautender Hypothekenkreditvertrag – Bestimmung des Wechselkurses zwischen den Währungen – Novationsvertrag – Abschreckende Wirkung – Pflichten des nationalen Gerichts – Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1;
1. Art 6 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass das nationale Gericht verpflichtet ist, die Missbräuchlichkeit einer Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags auch dann festzustellen, wenn diese Klausel von den Parteien durch einen Vertrag geändert wurde. Eine solche Feststellung führt dazu, dass die Situation wiederhergestellt wird, in der sich der Verbraucher ohne die Klausel befunden hätte, deren Missbräuchlichkeit festgestellt wurde, es sei denn, der Verbraucher hat mit der Änderung der missbräuchlichen Klausel durch eine freie und aufgeklärte Zustimmung auf eine solche Wiederherstellung ver...