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SWK 9, 20. März 2007, Seite 15

USt: Behindertengerechte Kfz

Die Finanzierung der Bereitstellung behindertengerechter Kraftfahrzeuge an ihre Versicherten durch die Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen stellt keinen der Ausnahmetatbestände der Bestimmungen des § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 dar. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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