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SWK 9, 20. März 2007, Seite 376

Schätzung bei Taxiunternehmer

Aufgrund von Kassenfehlbeträgen bestand eine Schätzungsberechtigung. Die Annahme, dass bei Taxis die Kilometerstände manipuliert werden, widerspricht nicht den Denkgesetzen. Allerdings hat der Taxiunternehmer ein Fahrtenbuch geführt, in dem wesentlich höhere Kilometerleistungen als der in einem Schadensbericht angegebene Kilometerstand aufgezeichnet worden sind. Das Gutachten eines Sachverständigen hat einen Kilometerstand von 250.000 angenommen, aber nicht schlüssig zu erkennen gegeben, wie der Sachverständige auf diesen Kilometerstand gekommen ist. Damit war die Schätzung wegen Verfahrensmängeln aufzuheben ().

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