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SWK 9, 20. März 2007, Seite 372

Die "Highlights" der Gebührenrichtlinien

Gebührenrichtlinien am 1. 3. 2007 veröffentlicht

Kornelia Waitz-Ramsauer

Am wurden die bereits seit langem erwarteten Gebührenrichtlinien auf der Homepage des BMF veröffentlicht.Die Gebührenrichtlinien geben die Rechtsansicht der Finanzverwaltung zum Gebührengesetz (GebG 1957) wieder, wobei einige Aussagen nicht der herrschenden Rechtsprechung bzw. Literatur entsprechen. Die folgende Auflistung greift einige für die Praxis wesentliche Aussagen der Gebührenrichtlinien heraus (alphabetisch gereiht):

1. Auslandsurkunde (Rz. 457 ff. GebR)

Für die Gebührenpflicht einer Auslandsurkunde ist neben der Inländereigenschaft aller Parteien des Rechtsgeschäfts zusätzlich erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft oder eine Partei im Inland zu einer Leistung aufgrund eines Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet wird (§ 16 Abs. 2 Z 1 GebG).

Im Unterschied zum Entwurf der Gebührenrichtlinien, wonach jede Nebenleistung im Inland die Rechtsgeschäftsgebühr auslösen sollte, sehen nun die Gebührenrichtlinien vor, dass die Gebührenschuld dann entsteht, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme oder die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung im Inland eine Hauptleistung oder eine für Natur und Zweck des Rechtsgeschäftes oder für die Erbringung einer Hauptleistung w...

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