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SWK 9, 20. März 2007, Seite 364

VfGH zur ErbSt: "Anfang vom Ende" oder "Startschuss zum strukturierten Neubeginn"?

Mögliche Zukunftsszenarios und deren praktische Auswirkungen

Friedrich Fraberger

Am hat der VfGH erwartungsgemäß die Bewertung inländischer Liegenschaften (§ 19 Abs. 2 ErbStG) sowie - zur Vermeidung weiterer Verfassungswidrigkeiten im Sinne der "Regel-Ausnahme"-Rsp. - den Grundtatbestand des Erwerbs von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG) für verfassungswidrig erklärt und die Aufhebung mit dem Ablauf des ausgesprochen. Damit stellen sich mehrere Fragen, insbesondere erstens, ob nach dem das ErbStG noch existieren wird, und zweitens, wenn ja, wie es modifiziert werden muss, um den höchstgerichtlichen Vorgaben zu genügen. Bei nicht unähnlicher Rechtslage wie in Österreich hat das deutsche Bundesverfassungsgericht am wesentliche Bestimmungen des deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes wegen Inkonsistenz des Bewertungssystems mit Fristsetzung bis zum aufgehoben und damit den deutschen Gesetzgeber vor ähnliche Probleme gestellt wie der VfGH nunmehr den österreichischen Gesetzgeber. Der Autor wagt den "Blick in die rechtspolitische Kristallkugel" und versucht, daraus optimierte Verhaltensregeln für den Steuerpflichtigen abzuleiten.

1. Die wesentlichen Aussagen des VfGH im Erkenntnis vom

Der VfGH veröffentlichte am nicht das gesamte Erkenntnis, sondern verkündete im Rahmen einer mündlichen öffent...

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